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Aufträge & Geld · Digital arbeiten

E-Rechnung im Handwerk: Was ab 2025, 2027 und 2028 gilt

Macher OS Redaktion 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Betrieb E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Für das Verschicken gibt es Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen alle noch Papier- oder PDF-Rechnungen an Geschäftskunden schicken, bis Ende 2027 nur noch Betriebe mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das ein Computerprogramm automatisch lesen kann. Sie muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Wichtig: Eine normale PDF-Datei ist keine E-Rechnung, auch wenn sie per E-Mail verschickt wird. Sie gilt rechtlich als „sonstige elektronische Rechnung“.

Die gängigen Formate

  • XRechnung: reine XML-Datei. Für Menschen ohne Programm schwer lesbar, aber Standard bei öffentlichen Auftraggebern.
  • ZUGFeRD (ab Version 2.0.1): eine PDF-Datei mit eingebetteter XML-Datei. Der Kunde kann sie wie gewohnt ansehen, die Buchhaltung liest die Daten automatisch. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL reichen dafür nicht aus.
  • Andere Formate, etwa per EDI, sind möglich, wenn beide Seiten das vereinbaren und die nötigen Angaben enthalten sind.

Wen betrifft die Pflicht?

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B), also zum Beispiel, wenn du für eine Hausverwaltung, einen Bauträger, einen Generalunternehmer oder einen anderen Handwerksbetrieb arbeitest. Bei öffentlichen Auftraggebern ist die E-Rechnung schon länger Standard – an den Bund etwa seit 2020.

Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen. Hier darfst du weiter Papier oder PDF verwenden. Für viele Handwerksbetriebe mit vielen Privatkunden ist das eine gute Nachricht – trotzdem lohnt es sich, den Ablauf für Geschäftskunden rechtzeitig umzustellen.

Ausnahmen gibt es außerdem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und für Fahrausweise. Diese dürfen auch an Unternehmen weiterhin als Papier- oder PDF-Rechnung gehen.

Die Fristen im Überblick

ZeitraumEmpfangenVerschicken an Geschäftskunden
1.1.2025 – 31.12.2026Pflicht für alle: E-Rechnungen müssen empfangen werden können.Papier und PDF weiter erlaubt (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers).
1.1.2027 – 31.12.2027Pflicht für alle.Papier und PDF nur noch, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug. Alle anderen müssen E-Rechnungen schicken.
ab 1.1.2028Pflicht für alle.E-Rechnung ist Pflicht für alle Betriebe.

Empfangen: Was du schon heute brauchst

Für den Empfang reicht grundsätzlich ein E-Mail-Postfach. Entscheidend ist, dass du die Rechnung lesen, prüfen und richtig aufbewahren kannst. Eine XRechnung ist ohne passendes Programm kaum lesbar. Du brauchst also eine Software oder ein Werkzeug, das die Datei anzeigt – oder du gibst sie direkt an deine Buchhaltung oder deinen Steuerberater weiter.

Aufbewahrt werden muss die E-Rechnung in ihrem ursprünglichen Format, also die XML-Datei bzw. die ZUGFeRD-Datei mit den eingebetteten Daten. Ausdrucken und das Original löschen ist nicht erlaubt. Kläre mit deinem Steuerberater, wie lange und wo du aufbewahrst.

Verschicken: So bereitest du dich vor

  1. 1Prüfen, wie viel Umsatz du mit Geschäftskunden machst und ob du unter oder über 800.000 € Gesamtumsatz liegst.
  2. 2Klären, ob deine Rechnungssoftware XRechnung und ZUGFeRD erzeugen kann.
  3. 3Stammdaten pflegen: Bei Geschäftskunden werden Angaben wie Anschrift, Umsatzsteuer-ID oder eine Leitweg-ID (bei öffentlichen Auftraggebern) wichtiger.
  4. 4Mit Stammkunden absprechen, an welche Adresse und in welchem Format sie Rechnungen haben möchten.
  5. 5Ablauf mit dem Steuerberater abstimmen: Wie kommen ausgehende und eingehende E-Rechnungen in die Buchhaltung?
  6. 6Rechtzeitig umstellen, nicht erst kurz vor Fristende.

Was ändert sich im Alltag?

Wenn die Software mitspielt, ändert sich für dich wenig: Du erstellst die Rechnung wie bisher, das Programm erzeugt die richtige Datei. Weil die Daten maschinenlesbar sind, fallen Fehler schneller auf – etwa eine fehlende Umsatzsteuer-ID oder eine falsche Bestellnummer. Rechnungen kommen dadurch im besten Fall schneller durch die Prüfung beim Kunden und werden früher bezahlt.

Bei eingehenden Rechnungen, etwa vom Großhandel, entfällt das Abtippen. Belege lassen sich automatisch dem Auftrag zuordnen. Das spart Zeit im Büro – vorausgesetzt, die Rechnungen landen an einer Stelle und nicht in fünf verschiedenen Postfächern.

Checkliste E-Rechnung

Zum Abhaken – oder als Vorlage für deinen Betrieb.

  • Postfach für eingehende E-Rechnungen festgelegt
  • Programm zum Anzeigen von XRechnung und ZUGFeRD vorhanden
  • Aufbewahrung im Originalformat mit dem Steuerberater geklärt
  • Gesamtumsatz des Vorjahres geprüft (800.000-€-Grenze)
  • Rechnungssoftware kann E-Rechnungen erzeugen
  • Stammdaten von Geschäftskunden vollständig
  • Stammkunden über die Umstellung informiert

Hinweis: Dieser Inhalt gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln können sich ändern. Für deinen konkreten Fall frag bitte deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder deine Handwerkskammer.

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