Die Fristen kurz
Seit 1.1.2025 müssen alle Betriebe E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Bis Ende 2026 dürfen alle noch Papier- oder (mit Zustimmung) PDF-Rechnungen an Geschäftskunden schicken, im Jahr 2027 nur noch Betriebe mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Mehr dazu
Alle Details, Formate und Ausnahmen erklären wir im Blog-Artikel zur E-Rechnung.
Hinweis: Dieser Inhalt gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln können sich ändern. Für deinen konkreten Fall frag bitte deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder deine Handwerkskammer.