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Kalkulation · Betrieb führen

Stundensatz als Handwerker berechnen – Schritt für Schritt

Macher OS Redaktion 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Dein Stundensatz muss alle Kosten des Betriebs auf die Stunden verteilen, die du wirklich beim Kunden abrechnen kannst – nicht auf die bezahlten Stunden. Rechne: (Lohnkosten + Gemeinkosten) ÷ verrechenbare Stunden, dann Wagnis und Gewinn drauf. Wer nur Lohn plus „etwas Aufschlag“ nimmt, liegt fast immer zu niedrig.

Warum der Stundensatz so oft zu niedrig ist

Viele Betriebe setzen ihren Stundensatz nach Gefühl oder nach dem, was der Nachbarbetrieb nimmt. Das Problem: Ein Geselle wird für rund 2.080 Stunden im Jahr bezahlt, aber beim Kunden abrechnen kannst du davon deutlich weniger. Urlaub, Feiertage, Krankheit, Fahrzeiten, Materialholen, Aufräumen und Besprechungen kosten Lohn, bringen aber keinen Umsatz.

Dazu kommen die Kosten, die man nicht jeden Tag sieht: Fahrzeuge, Werkzeug, Versicherungen, Miete, Software, Steuerberater, Büro. Diese Gemeinkosten müssen über die verrechenbaren Stunden mit reinkommen. Sonst arbeitest du viel und am Jahresende bleibt trotzdem wenig übrig.

Stundensatz oder Stundenverrechnungssatz?

Im Alltag werden die Begriffe oft gleich benutzt. Genau genommen ist der Stundenverrechnungssatz der Satz, den du dem Kunden pro Stunde in Rechnung stellst. Er enthält Lohnkosten, Lohnnebenkosten, anteilige Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn. Mit „Stundensatz“ ist manchmal nur der Lohn pro Stunde gemeint. In diesem Artikel geht es um den Satz, den du verlangen musst.

Schritt 1: Verrechenbare Stunden ermitteln

Starte nicht mit dem Geld, sondern mit der Zeit. Rechne für einen typischen Mitarbeiter aus, wie viele Stunden im Jahr wirklich beim Kunden abrechenbar sind.

  1. 1Bezahlte Stunden im Jahr: 52 Wochen × Wochenarbeitszeit (z. B. 40 h = 2.080 h).
  2. 2Abziehen: Urlaubstage, Feiertage und durchschnittliche Krankheitstage (jeweils × Stunden pro Tag).
  3. 3Ergebnis: Anwesenheitsstunden.
  4. 4Davon nur der Anteil, der beim Kunden abgerechnet wird. Fahrzeiten, Lager, Werkstatt und Besprechungen sind nicht verrechenbar, wenn du sie nicht separat berechnest.

Schritt 2: Kosten pro Jahr zusammenrechnen

Lohn und Lohnnebenkosten

Nimm den Bruttolohn im Jahr und rechne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls Umlagen, Zuschläge oder Sonderzahlungen dazu. Die genaue Höhe hängt von Gewerk, Tarif und Betrieb ab. Dein Steuerberater oder die Lohnabrechnung liefert dir die echten Zahlen.

Gemeinkosten

Gemeinkosten sind alle Kosten, die nicht direkt einem Auftrag zugeordnet werden: Fahrzeuge inklusive Sprit und Leasing, Werkzeug und Maschinen, Miete für Werkstatt und Lager, Versicherungen, Telefon, Software, Werbung, Steuerberatung und das Gehalt fürs Büro. Teil die Summe durch die Zahl der produktiven Mitarbeiter, um den Anteil pro Kopf zu bekommen.

Schritt 3: Die Formel

Selbstkosten pro Stunde = (Lohnkosten inkl. Nebenkosten + anteilige Gemeinkosten) ÷ verrechenbare Stunden. Auf die Selbstkosten kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn. Wagnis deckt Risiken wie Gewährleistung, Forderungsausfälle oder schlechte Monate ab. Gewinn ist das, was der Betrieb verdienen soll – für Investitionen, Rücklagen und dich als Unternehmer.

Beispielrechnung

Beispiel: ein Geselle in einem kleinen Betrieb

Alle Zahlen sind gerundete Beispielwerte, keine Branchenwerte. Setze deine eigenen Zahlen ein.

Bezahlte Stunden (52 × 40 h)2.080 h
– Urlaub 30 Tage, Feiertage 10 Tage, Krankheit 10 Tage (× 8 h)– 400 h
Anwesenheitsstunden1.680 h
davon verrechenbar (75 %)1.260 h
Bruttolohn (20 € × 2.080 h)41.600 €
+ Lohnnebenkosten (Annahme 21 %)8.736 €
+ anteilige Gemeinkosten30.000 €
Kosten pro Jahr80.336 €
Selbstkosten pro verrechenbarer Stunde (80.336 € ÷ 1.260 h)63,76 €
+ Wagnis und Gewinn (12 %)7,65 €
Stundenverrechnungssatz netto71,41 €

Hätte der Betrieb nur mit 1.680 Anwesenheitsstunden gerechnet, kämen 47,82 € Selbstkosten heraus – über 15 € zu wenig pro Stunde.

Typische Fehler

  • Mit bezahlten statt verrechenbaren Stunden rechnen.
  • Den eigenen Unternehmerlohn vergessen, wenn der Chef selbst mitarbeitet.
  • Gemeinkosten vom letzten Jahr nehmen, obwohl Fahrzeug, Miete oder Versicherung teurer geworden sind.
  • Fahrzeiten weder im Stundensatz noch über Anfahrtspauschalen abdecken.
  • Den Satz einmal festlegen und dann jahrelang nicht mehr anschauen.

Regelmäßig nachprüfen

Ein Stundensatz ist keine Zahl für die Ewigkeit. Prüfe ihn mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich etwas ändert: Tariferhöhung, neues Fahrzeug, neuer Mitarbeiter im Büro, höhere Miete. Noch besser ist eine Nachkalkulation pro Auftrag: Wie viele Stunden waren geplant, wie viele wurden gebraucht? So siehst du, ob dein Satz in der Praxis reicht.

Und keine Sorge vor dem Ergebnis: Ein sauber berechneter Satz ist leichter zu vertreten als eine Zahl aus dem Bauch. Wenn ein Kunde fragt, weißt du genau, wofür er bezahlt.

Checkliste Stundensatz

Zum Abhaken – oder als Vorlage für deinen Betrieb.

  • Bezahlte Jahresstunden pro Mitarbeiter ermittelt
  • Urlaub, Feiertage und Krankheit abgezogen
  • Produktiven Anteil aus echten Zeiten bestimmt
  • Bruttolohn und Lohnnebenkosten aus der Lohnabrechnung übernommen
  • Alle Gemeinkosten des letzten Jahres aufgelistet und aktualisiert
  • Unternehmerlohn berücksichtigt
  • Zuschlag für Wagnis und Gewinn festgelegt
  • Termin für die nächste Überprüfung eingetragen

Hinweis: Dieser Inhalt gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln können sich ändern. Für deinen konkreten Fall frag bitte deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder deine Handwerkskammer.

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